Diensthaftpflicht für Angehörige und Beschäftigte der Bundeswehr…
Für Angehörige und Beschäftigte der Bundeswehr gibt es eine Besonderheit bei der Diensthaftpflicht, denn der Bund begrenzt seine Rückgriffsforderung in der Verwaltungsvorschrift „Richtlinien für die Einziehung von Schadensersatzforderungen aus dem Dienst- bzw. Ar-beitsverhältnis der Bundeswehrangehörigen (Einziehungsrichtlinien – EZR)“. Deshalb ergeben sich aufgrund der 2008 neugefassten Verwaltungsvorschrift die nachfolgenden Bedingungsänderungen: Wir leisten bis zu 6 Messbeträge gemäß der Richtlinien… Mehr Informationen...
| Benutzer: | Stefan Bille |
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| Seite: | diestunfaehigkeitsversicherung.webnode.com (?) |
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